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§ Genehmigungen §Einholen von Fäll- u. Schnittgenehmigungen.Die Berliner Baumschutz-Verordnung besagt unter anderem, dass vor Schnittmaßnahmen über 5 cm Astdurchmesser und Fällungen an allen Laubbäumen (außer Obstbäumen) und märkischen Kiefern ab 80cm Stammumfang in 130cm Höhe, die Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde einzuholen ist. Ohne die nötige Genehmigung dürfen auch wir keine Fällungen oder größeren Schnittmaßnahmen durchführen, es sei denn es besteht eine unmittelbare, akute Gefahr. Vor Beseitigung dieser muss der Zustand des Baumes dokumentiert und nach Gefahrenbeseitigung die erfolgte Maßnahme unverzüglich bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Zu kompliziert? Wir erledigen für Sie alles was mit Genehmigungen und Anzeigepflicht bezüglich der Baumschutzverordnung zu tun hat! |
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